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Vermeidung von Fallstricken für Unternehmer — Praxistipps eines Insolvenzanwalts 

Event am 14.05.2018 in Kooperation mit dem Innovator Space, Münchner Freiheit 7.


Es gibt viele Fallstricke im Lebenszyklus eines erfolgreichen Unternehmens. Sie zu kennen ermöglicht Wettbewerbsvorteile und bietet zugleich Schutz vor weitreichenden, negativen Auswirkungen auf das persönliche Leben des Einzelnen. Oft wird dabei vergessen, wie mit Kunden umzugehen ist, die ebenfalls in „Schräglage" geraten können. Auch hier ist es wichtig, das Minenfeld zu kennen.

Wir freuen uns auf den Austausch mit unserem Referenten - auch hinsichtlich neuer Herausforderungen, die sich z.B. aus einer veränderten Datenschutzregulierung ergeben könnten.

Programm 

Prof. Dr. Georg Streit

Partner Heuking Kühn Lüer Wojtek,

Experte in Themen Restrukturierung, Insolvenz und M&A


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Ergebnisse 

Gastbeitrag von Claudia Sawallisch 

Innovator Space - Fallstricke vermeiden 14.5.2018

Prof. Dr. Georg Streit, Anwalt und Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, war im Innovator Space zu Gast, um seine weitreichenden Erfahrungen an junge Unternehmer und Gründer weiterzugeben. Erklärtes Ziel war es dazu beizutragen, Fehler zu vermeiden um langwierigen Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern und Gerichten vorzubeugen. Im Vortrag wurden vor allem die Bereiche Insolvenzrecht, Steuerrecht, Haftung und Versicherung besprochen.

Unsere Gesellschaft braucht Gründer mit Ideen, die den Mut haben, neue Wege zu gehen. Die Angst vor Insolvenzen und der Haftung für verursachte Schäden hält jedoch oftmals davon ab, das unternehmerische Risiko einzugehen.

Prof. Dr. Georg Streit betonte, dass Fehler immer gemacht werden. Unternehmerische Risiken einzugehen heißt jedoch nicht gleich, für eventuelle Schäden zu haften. Wird die Business Judgement Rule beachtet, sind Unternehmer auf der sicheren Seite. Hierbei ist es z.B. wichtig zu dokumentieren, wie Entscheidungen herbeigeführt und Alternativen geprüft wurden.

Für bestimmte Unternehmensformen wie z.B. GmbHs und AGs ist eine Insolvenzverschleppung strafbar. Das bedeutet, dass verantwortliche Personen sowohl zivil- als auch strafrechtlich haftbar gemacht werden können. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ein sofortiger Insolvenzantrag zwingend erforderlich.

Bei Zweifeln ist es ratsam, Hilfe zu suchen. Die Berater sollten sorgfältig ausgewählt und sämtliche Fakten ausgebreitet werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann man davon ausgehen, dass der Unternehmer nicht haftet. Haftungsrisiken sollten zudem durch D&O Versicherungen abgesichert werden.

Auch der Umgang mit insolventen Kunden wurde thematisiert. Besonders wichtig waren in diesem Zusammenhang die Tipps zur Vermeidung von Zahlungsausfällen. Generell sollte es vermieden werden, Forderungen auflaufen zu lassen. Rechnungen sind so schnell wie möglich mit kurzem Zahlungsziel zu stellen. Auch die Gewährung von Skonti ermöglicht die Prüfung der Bonität eines Kunden.

Auch nach dem Vortrag stellten die Gäste zahlreiche Fragen, die Dr. Streit gern beantwortete.

Unser Rat für Unternehmer: anwaltliche Unterstützung in allen Fragestellungen rund um Insolvenz, Haftung etc. in Anspruch nehmen, um die individuelle Situation zu prüfen.